ErwGr. 11

DIR_2015_637 · über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG

Diese Richtlinie sollte den in einem Drittland nicht vertretenen Mitgliedstaat nicht daran hindern, einem seiner Staatsbürger konsularischen Schutz zu bieten, beispielsweise gegebenenfalls durch konsularische Online-Dienste. Dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit ein nicht vertretener Bürger besitzt, sollte es möglich sein, den Mitgliedstaat, bei dem dieser Bürger um konsularischen Schutz angesucht hat oder von dem er konsularischen Schutz erhält, um Übermittlung des Antrags oder des Falles zu ersuchen, damit er den konsularischen Schutz selbst gewähren kann. Eine solche Übertragung sollte nicht dazu führen, dass der nicht vertretene Bürger keinen konsularischen Schutz erhält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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