ErwGr. 50

DIR_2016_2102 · über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Die Konformität mit den in dieser Richtlinie festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen sollte periodisch überwacht werden. Eine harmonisierte Überwachungsmethode würde die in allen Mitgliedstaaten einheitliche Art der Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, die Auswahl repräsentativer Stichproben und die Häufigkeit der Prüfungen beschreiben. Die Mitgliedstaaten sollten periodisch über die Ergebnisse der Überwachung und mindestens einmal über die in Anwendung dieser Richtlinie getroffenen Maßnahmen berichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 50 DIR_2016_2102 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 50 DIR_2016_2102 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.