ErwGr. 52

DIR_2016_2102 · über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Um Innovation bezüglich der Messung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen nicht zu behindern, und sofern die Vergleichbarkeit der Daten in der Union dadurch nicht behindert wird, sollten die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der von der Kommission festgelegten Überwachungsmethode fortgeschrittenere Überwachungstechnologien verwenden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 52 DIR_2016_2102 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 52 DIR_2016_2102 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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