Art. 12 – Europäisches Forum für saubere Luft

DIR_2016_2284 · über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG

Die Kommission richtet ein Europäisches Forum für saubere Luft ein, das einen Beitrag zur Ausarbeitung von Leitlinien leistet und die koordinierte Umsetzung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der Union zur Verbesserung der Luftqualität erleichtert und in dem alle Interessenträger regelmäßig zusammenkommen, einschließlich der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sämtlicher maßgeblicher Ebenen, der Kommission, der Industrie, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Das Europäische Forum für saubere Luft dient dem Austausch von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen unter anderem zur Reduktion der Emissionen aus Hausbrand und aus dem Straßenverkehr, um die nationalen Luftreinhalteprogramme und deren Umsetzung zu unterfüttern und zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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