ErwGr. 19

DIR_2016_343 · über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren

Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Behörden, wenn sie Medien Informationen zur Verfügung stellen, Verdächtige oder beschuldigte Personen nicht als schuldig darstellen, solange ihre Schuld nicht rechtsförmlich nachgewiesen wurde. Daher sollten die Mitgliedstaaten die Behörden darauf hinweisen, wie wichtig es ist, die Unschuldsvermutung gebührend zu beachten, wenn Informationen an die Medien weitergegeben oder verbreitet werden. Dies sollte unbeschadet des nationalen Rechts gelten, das die Freiheit der Presse und sonstiger Medien schützt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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