ErwGr. 21

DIR_2016_343 · über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren

Soweit möglich, sollten die zuständigen Behörden auch davon absehen, Verdächtige oder beschuldigte Personen vor Gericht oder in der Öffentlichkeit in Häftlingskleidung zu zeigen, um nicht den Eindruck zu erwecken, diese Personen seien schuldig.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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