ErwGr. 16

DIR_2016_97 · über Versicherungsvertrieb (Neufassung)

Durch diese Richtlinie sollte sichergestellt werden, dass das gleiche Verbraucherschutzniveau gilt und dass alle Verbraucher in den Genuss vergleichbarer Standards kommen können. Diese Richtlinie sollte gleiche Wettbewerbsbedingungen und Wettbewerbschancen für alle Vermittler fördern, unabhängig davon, ob sie an ein Versicherungsunternehmen gebunden sind oder nicht. Es wird den Verbrauchern zugutekommen, wenn Versicherungsprodukte über verschiedene Kanäle und über Vermittler, die auf verschiedene Weise mit Versicherungsunternehmen zusammenarbeiten, vertrieben werden, sofern für alle ähnliche Verbraucherschutzregeln gelten. Dies sollte von den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Richtlinie berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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