ErwGr. 18

DIR_2016_97 · über Versicherungsvertrieb (Neufassung)

Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, sollten bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Wohnsitz haben, eingetragen werden. Bei Personen, die täglich zwischen dem Mitgliedstaat ihres Wohnsitzes und dem Mitgliedstaat, von dem aus sie ihre Vertriebstätigkeit ausüben (das heißt ihrem Geschäftssitz), pendeln, sollte der Mitgliedstaat des Geschäftssitzes der Mitgliedstaat der Eintragung sein. Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, bei denen es sich um juristische Personen handelt, sollten bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren satzungsmäßigen Sitz haben (oder — wenn sie nach ihrem nationalen Recht keinen satzungsmäßigen Sitz haben — in dem sich ihre Hauptverwaltung befindet), eingetragen werden. Die Mitgliedstaaten sollten anderen Einrichtungen gestatten können, mit den zuständigen Behörden bei der Eintragung und Regulierung von Versicherungsvermittlern zusammenzuarbeiten. Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit sollten eingetragen werden, sofern sie strengen beruflichen Anforderungen in Bezug auf Sachkompetenz, Leumund, Berufshaftpflichtschutz und finanzielle Leistungsfähigkeit genügen. Vermittler, die bereits in Mitgliedstaaten eingetragen sind, sollten nicht verpflichtet sein, sich im Rahmen dieser Richtlinie erneut einzutragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 18 DIR_2016_97 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 18 DIR_2016_97 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.