ErwGr. 19

DIR_2016_97 · über Versicherungsvertrieb (Neufassung)

Dass Versicherungsvermittler nicht in der Lage sind, uneingeschränkt überall in der Union tätig zu werden, beeinträchtigt das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Versicherungen. Diese Richtlinie ist ein wichtiger Schritt hin zu einem höheren Verbraucherschutzniveau und zu mehr Marktintegration.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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