ErwGr. 68

DIR_2016_97 · über Versicherungsvertrieb (Neufassung)

Technische Standards für Finanzdienstleistungen sollten EU-weit eine kohärente Harmonisierung und einen angemessenen Verbraucherschutz gewährleisten. Da die EIOPA über spezialisiertes Fachwissen verfügt, sollte ihr lediglich die Aufgabe übertragen werden, für technische Regulierungs-und Durchführungsstandards, die keine politischen Entscheidungen zwingend erfordern, Entwürfe auszuarbeiten und dem Europäischen Parlament und der Kommission vorzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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