ErwGr. 70

DIR_2016_97 · über Versicherungsvertrieb (Neufassung)

Die Verarbeitung persönlicher Daten im Rahmen dieser Richtlinie durch die EIOPA sollte — unter der Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten — den Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (8) sowie der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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