ErwGr. 14

DIR_2017_2398 · zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

Eine Mischexposition gegenüber mehr als einer Holzart ist weit verbreitet, was eine Bewertung der Exposition gegenüber verschiedenen Holzarten schwieriger macht. Arbeitnehmer in der Union sind häufig Hart- und Weichholzstäuben ausgesetzt, was Atemwegssymptome und Atemwegserkrankungen verursachen kann, wobei eine mögliche Erkrankung an nasalem oder sinonasalem Karzinom die schwerwiegendsten Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Es ist deshalb angezeigt festzulegen, dass bei einer Mischung von Hartholzstäuben mit anderen Holzstäuben der gemäß Anhang für Hartholzstaub festgelegte Grenzwert für sämtliche in der Mischung enthaltenen Holzstäube gilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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