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DIR_2017_898 · zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug zwecks Festlegung spezifischer Grenzwerte für in Spielzeug verwendete chemische Stoffe in Bezug auf Bisphenol A

Die Kommission hat die Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug eingesetzt, um sich bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen und politischen Initiativen im Bereich der Spielzeugsicherheit beraten zu lassen. Die Untergruppe „Chemikalien“ hat die Aufgabe, solche Beratung im Hinblick auf chemische Stoffe zu leisten, die in Spielzeug verwendet werden dürfen. Die Untergruppe „Chemikalien“ der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug gelangte in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2015 zu der Auffassung, dass die Anwendung des spezifischen Grenzwerts und der oben genannten Prüfmethoden bei einem Kind von 10 kg Körpergewicht, das ein Spielzeug 3 Stunden täglich in den Mund nimmt, zu einer Exposition gegenüber 3 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht pro Tag führt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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