ErwGr. 5

DIR_2017_898 · zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug zwecks Festlegung spezifischer Grenzwerte für in Spielzeug verwendete chemische Stoffe in Bezug auf Bisphenol A

Auf der Grundlage neuer Daten zu Bisphenol A und verfeinerter Verfahren setzte das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine „vorläufige“ duldbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) für Bisphenol A auf 4 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht pro Tag fest (3). Das CEF-Gremium erklärte die TDI als vorläufig, bis das Ergebnis der Langzeitstudie an Ratten mit prä- und postnataler Exposition gegenüber Bisphenol A vorliegt, die zurzeit im Rahmen des National Toxicology Programme der US-amerikanischen Lebens- und Arzneimittelbehörde (Food and Drug Administration — FDA) durchgeführt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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