ErwGr. 15

DIR_2017_952 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern

Es muss gegen vier Kategorien von hybriden Gestaltungen vorgegangen werden: erstens hybride Gestaltungen aufgrund von Zahlungen im Rahmen eines Finanzinstruments; zweitens hybride Gestaltungen als Folge von Unterschieden bei der Zuordnung von Zahlungen an ein hybrides Unternehmen oder an eine Betriebsstätte, auch infolge von Zahlungen an eine unberücksichtigte Betriebsstätte; drittens hybride Gestaltungen infolge von Zahlungen eines hybriden Unternehmens an seinen Eigentümer oder fiktive Zahlungen zwischen dem Hauptsitz und einer Betriebsstätte oder zwischen zwei oder mehr Betriebsstätten; und schließlich doppelte Abzüge infolge von Zahlungen eines hybriden Unternehmens oder einer Betriebsstätte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.02.2025

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