DIR_2017_952 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern
Bei Zahlungen im Rahmen eines Finanzinstruments könnte sich eine hybride Gestaltung dann ergeben, wenn der Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung auf Unterschiede bei der Einordnung des Instruments oder der Zahlung im Rahmen dieses Instruments zurückzuführen ist. Kommt eine Zahlung aufgrund ihrer Einordnung nach den Rechtsvorschriften des Steuergebiets des Zahlungsempfängers für eine Steuervergünstigung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung infrage, wie etwa eine Steuerbefreiung, eine Verringerung des Steuersatzes oder jede Steuergutschrift oder -erstattung, sollte die Zahlung so behandelt werden, als würde sie zu einer hybriden Gestaltung in Höhe des sich daraus ergebenden Betrags, um den zu niedrig besteuert wurde, führen. Hingegen sollte eine Zahlung im Rahmen eines Finanzinstruments nicht so behandelt werden, als würde sie zu einer hybriden Gestaltung führen, wenn die im Steuergebiet des Zahlungsempfängers gewährte Steuerermäßigung lediglich auf den Steuerstatus des Zahlungsempfängers oder auf den Umstand zurückzuführen ist, dass die Einkünfte aus dem Instrument einem Präferenzregime unterliegen.
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