ErwGr. 26

DIR_2017_952 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern

Eine Inkongruenz bei doppelter Ansässigkeit könnte zu einem doppelten Abzug führen, wenn eine von einem doppelt ansässigen Steuerpflichtigen vorgenommene Zahlung nach den Rechtsvorschriften beider Steuergebiete, in denen der Steuerpflichtige ansässig ist, abgezogen wird. Da Inkongruenzen bei doppelter Ansässigkeit zu doppelten Abzügen führen könnten, sollten sie in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen. Ein Mitgliedstaat sollte den zweiten Abzug im Falle eines doppelt ansässigen Unternehmens verweigern, soweit diese Zahlung mit einem Betrag verrechnet wird, der nach den Rechtsvorschriften des anderen Steuergebiets nicht als Einkünfte behandelt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.02.2025

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