ErwGr. 70

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Zusätzlich zu den Rechtsbehelfen nach Unionsrecht oder nationalem Recht bedarf es eines einfachen, auf Antrag einer der Parteien einzuleitenden Verfahrens zur Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und -dienste in unterschiedlichen Mitgliedstaaten bereitstellen oder dazu befugt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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