ErwGr. 71

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Eine wichtige Aufgabe des GEREK ist es, gegebenenfalls Stellungnahmen zu grenzüberschreitenden Streitigkeiten zu verabschieden. Die nationalen Regulierungsbehörden sollten etwaige Stellungnahmen des GEREK in vollem Umfang berücksichtigen, wenn sie in solchen Fällen einem Unternehmen eine Verpflichtung auferlegen oder die Streitigkeiten anderweitig lösen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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