DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation
Die Gruppe für Frequenzpolitik ist eine hochrangige Beratungsgruppe der Kommission, die mit dem Beschluss 2002/622/EG eingesetzt wurde, um einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Binnenmarkts zu leisten und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, politischer, kultureller, strategischer, gesundheitlicher und sozialer Aspekte sowie technischer Gegebenheiten die Entwicklung einer Frequenzpolitik auf Unionsebene zu fördern. Sie sollte sich aus den Leitern der Stellen zusammensetzen, die die allgemeine politische Verantwortung für die strategische Funkfrequenzpolitik tragen. Die Gruppe sollte die Kommission in Bezug auf die Funkfrequenzpolitik unterstützen und beraten. Dies sollte die Wahrnehmbarkeit der Funkfrequenzpolitik in mehreren Politikbereichen der Union weiter steigern und dazu beitragen, die sektorübergreifende Kohärenz auf Unionsebene und auf nationaler Ebene zu gewährleisten. Die Gruppe sollte auch das Europäische Parlament und den Rat auf deren Antrag beraten. Ferner sollte sie als Koordinationsforum für die Umsetzung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gemäß dieser Richtlinie hinsichtlich der Funkfrequenzen dienen und eine zentrale Rolle in den Bereichen spielen, die für den Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung sind, wie die grenzübergreifende Koordinierung oder die Normung. Außerdem sollten technische oder Sachverständigenarbeitsgruppen eingerichtet werden, die an Plenartagungen teilnehmen, auf denen hochrangige Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission die politische Strategie festlegen. Die Kommission hat ihre Absicht erklärt, innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Richtlinie den Beschluss 2002/622/EG zu ändern, um die neuen Aufgaben zu berücksichtigen, die der Gruppe für Frequenzpolitik durch diese Richtlinie übertragen werden.
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