ErwGr. 32

DIR_2018_851 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Um Lebensmittelabfälle zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten Anreize schaffen, damit Lebensmittel, die nicht verkauft werden, in allen Stufen der Lebensmittelkette gesammelt und beispielsweise an Wohltätigkeitsorganisationen abgegeben werden, wobei ihre Unbedenklichkeit sicherzustellen ist. Außerdem sollten Verbraucher zur Verringerung der Menge an Lebensmittelabfällen besser über die Bedeutung des Verfalls- und des Mindesthaltbarkeitsdatums aufgeklärt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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