DIR_2019_1024 · über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
Öffentliche Stellen machen ihre Dokumente zunehmend aktiv für eine Weiterverwendung zugänglich, indem sie dafür sorgen, dass Dokumente und damit zusammenhängende Metadaten in einem offenen Format, die maschinenlesbar sind und Interoperabilität, Weiterverwendung und Zugänglichkeit sicherstellen, online auffindbar und tatsächlich verfügbar sind. Dokumente sollten auch auf Antrag eines Weiterverwenders zur Weiterverwendung zugänglich gemacht werden. In diesen Fällen sollte die Frist für die Beantwortung von Anträgen auf Weiterverwendung angemessen sein und der Frist für die Beantwortung von Anträgen auf Zugang zu den Dokumenten nach den einschlägigen Zugangsregelungen entsprechen. Öffentliche Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und Forschungsförderungseinrichtungen sollten von dieser Anforderung jedoch ausgenommen werden. Angemessene Fristen in der gesamten Union werden die Erstellung neuer Informationsprodukte und -dienste unionsweit fördern. Dies ist besonders wichtig bei dynamischen Daten (einschließlich Umweltdaten, Verkehrsdaten, Satellitendaten, meteorologische Daten und von Sensoren generierte Daten), deren wirtschaftlicher Wert von ihrer sofortigen Verfügbarkeit und von regelmäßigen Aktualisierungen abhängt. Dynamische Daten sollten daher unmittelbar nach der Erhebung oder, im Falle einer manuellen Aktualisierung, unmittelbar nach der Änderung des Datensatzes über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (im Folgenden „API“) zur Verfügung gestellt werden, um die Entwicklung von Internet-, Mobil- und Cloud-Anwendungen auf der Grundlage solcher Daten zu erleichtern. Ist dies aufgrund technischer oder finanzieller Beschränkungen nicht möglich, so sollten die öffentlichen Stellen die Dokumente innerhalb eines Zeitraums zur Verfügung stellen, der es ermöglicht, ihr volles wirtschaftliches Potenzial zu nutzen. Es sollten spezifische Maßnahmen ergriffen werden, um technische und finanzielle Beschränkungen aufzuheben. Sollte eine Lizenz verwendet werden, so kann die rechtzeitige Verfügbarkeit von Dokumenten Teil der Lizenzbedingungen sein. Wenn angesichts berechtigter Gründe des öffentlichen Interesses, insbesondere der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, eine Datenverifizierung unerlässlich ist, sollten dynamische Daten unmittelbar nach einer Verifizierung verfügbar gemacht werden. Solch eine unerlässliche Verifizierung sollte sich nicht auf die Häufigkeit der Aktualisierungen auswirken.
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