ErwGr. 43

DIR_2019_1024 · über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

Die Offenlegung aller allgemein verfügbaren Dokumente, die sich im Besitz des öffentlichen Sektors befinden — die nicht nur die Politik, sondern auch die Justiz und die Verwaltung betreffen — ist ein grundlegendes Mittel zur Erweiterung des Rechts auf Wissen, das wiederum ein Grundpfeiler der Demokratie ist. Diese Zielvorgabe gilt für Institutionen auf allen Ebenen, das heißt auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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