ErwGr. 31

DIR_2019_2034 · über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG, 2009/65/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU und 2014/65/EU

Die Kommission sollte dem Rat Empfehlungen unterbreiten können für die Aushandlung von zwischen der Union und Drittländern geschlossenen Abkommen über die praktischen Aspekte der Beaufsichtigung der Erfüllung der Kriterien des Gruppenkapitaltests durch Wertpapierfirmen, deren Mutterunternehmen in einem Drittland niedergelassen sind, und für in Drittländern tätige Wertpapierfirmen, deren Muttergesellschaften in der Union niedergelassen sind. Ferner sollten die Mitgliedstaaten und die EBA die Möglichkeit haben, mit Drittländern Kooperationsvereinbarungen über die Erfüllung von deren Aufsichtspflichten zu schließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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