ErwGr. 16

DIR_2019_2121 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen

Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft bzw. der Gesellschaften sollte auf der Grundlage des Plans und der Berichte entscheiden, ob sie diesem Plan zustimmt oder nicht, und welche Änderungen an den Errichtungsakten, einschließlich der Satzung, notwendig sind. Es ist wichtig, dass die erforderliche Mehrheit für die Abstimmung ausreichend groß ist, um sicherzustellen, dass die Entscheidung von einer soliden Mehrheit gefasst wird. Darüber hinaus sollten die Gesellschafter auch über alle Vereinbarungen über die Arbeitnehmermitbestimmung abstimmen können, sofern sie sich dieses Recht in der Gesellschafterversammlung vorbehalten haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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