ErwGr. 16

DIR_2019_997 · zur Festlegung eines EU-Rückkehrausweises und zur Aufhebung des Beschlusses 96/409/GASP

Um sicherzustellen, dass die Informationen über zusätzliche technische Spezifikationen nicht mehr Personen als notwendig zugänglich gemacht werden, sollte jeder Mitgliedstaat eine Stelle benennen, die für die Herstellung der einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulare und -marken zuständig ist. Zum Zwecke der Effizienz wird den Mitgliedstaaten nahegelegt, eine einzige Stelle zu benennen. Die Mitgliedstaaten sollten die von ihnen benannte Stelle erforderlichenfalls wechseln dürfen. Aus Sicherheitsgründen sollte jeder Mitgliedstaat den Namen dieser Stelle der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten mitteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 16 DIR_2019_997 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 16 DIR_2019_997 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.