ErwGr. 19

DIR_2019_997 · zur Festlegung eines EU-Rückkehrausweises und zur Aufhebung des Beschlusses 96/409/GASP

Um die Akzeptanz der EU-Rückkehrausweise zu erhöhen, sollten die Delegationen der Union in Drittländern die einschlägigen Behörden von Drittländern über das einheitliche Format der EU-Rückkehrausweise und etwaige spätere Änderungen unterrichten, über die Akzeptanz der EU-Rückkehrausweise durch Drittländer Bericht erstatten und deren Verwendung fördern. Die hierfür verwendeten Muster sollten dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) von einem Mitgliedstaat mit Unterstützung der Kommission zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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