ErwGr. 33

DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Unterlassungsentscheidungen zielen darauf ab, die Kollektivinteressen der Verbraucher unabhängig von tatsächlichen Verlusten oder Schäden, die einzelne Verbraucher erlitten haben, zu schützen. Durch Unterlassungsentscheidungen kann von Unternehmern verlangt werden, dass sie bestimmte Maßnahmen ergreifen, beispielsweise den Verbrauchern die Informationen zu geben, die sie diesen zuvor entgegen einer rechtlichen Verpflichtung nicht gegeben haben. Eine Unterlassungsentscheidung sollte nicht davon abhängen, ob die betreffende Praktik vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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