ErwGr. 44

DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Die Mitgliedstaaten, die einen Opt-in-Mechanismus vorsehen, sollten verlangen können, dass einige Verbraucher die Möglichkeit zum Opt-in vor der Erhebung einer Verbandsklage auf Abhilfe in Anspruch nehmen, solange für andere Verbraucher die Möglichkeit zum Opt-in auch nach der Erhebung der Verbandsklage besteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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