ErwGr. 35

DIR_2020_2184 · über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

In seiner Entschließung vom 8. September 2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (17) forderte das Europäische Parlament, dass die Mitgliedstaaten den Bedürfnissen benachteiligter Gruppen in der Gesellschaft besondere Aufmerksamkeit widmen. Die besondere Lage von Minderheitenkulturen wie Roma und „Travellers“, ob sesshaft oder nicht sesshaft, und insbesondere deren fehlender Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch wurde auch in der Mitteilung der Kommission vom 2. April 2014 mit dem Titel „Bericht über die Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma“ und in der Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten anerkannt. In diesem allgemeinen Kontext sollten die Mitgliedstaaten besonders auf benachteiligte Gruppen und Gruppen am Rand der Gesellschaft achten und die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Zugang dieser Gruppen zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern. Unbeschadet des Rechts der Mitgliedstaaten, diese Gruppen festzulegen, wäre es wichtig, dass diese Gruppen Flüchtlinge, Nomadengemeinschaften, Obdachlose und Minderheitenkulturen wie Roma und „Travellers“, ob sesshaft oder nicht sesshaft, umfassen. Diese im Ermessen der Mitgliedstaaten liegenden Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs könnten zum Beispiel die Bereitstellung alternativer Versorgungssysteme, wie individuelle Aufbereitungsanlagen, die Bereitstellung von Wasser durch den Einsatz von Tanks wie Lastwagen oder Zisternen und die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur in Lagern umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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