ErwGr. 12

DIR_2021_2167 · über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU

Notleidende Kredite, die ursprünglich von einem Kreditinstitut gewährt wurden, könnten im Zuge der Durchführung der Kreditdienstleistungen eine planmäßige Bedienung erfahren. In diesem Fall sollten die Kreditdienstleister ihre Tätigkeiten auch weiterhin — auf der Grundlage ihrer Zulassung als Kreditdienstleister gemäß dieser Richtlinie — ausführen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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