ErwGr. 14

DIR_2021_2167 · über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU

Zwar können Kreditdienstleister Kreditinstituten und Kreditkäufern, die keine Kreditinstitute sind, ihre Dienste anbieten, doch ist ein wettbewerbsorientierter und integrierter Markt für Kreditdienstleister auch an die Entwicklung eines wettbewerbsorientierten und integrierten Marktes für Kreditkäufer gekoppelt. Kreditkäufer entscheiden sich häufig dafür, Kreditdienstleistungen an andere Rechtsträger auszulagern, da sie nicht zur eigenen Durchführung der Kreditdienstleistungen in der Lage sind, und zögern möglicherweise, Kredite bei Kreditinstituten zu kaufen, wenn sie bestimmte Dienstleistungen nicht auslagern können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 14 DIR_2021_2167 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 14 DIR_2021_2167 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.