ErwGr. 15

DIR_2021_2167 · über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU

Da es sowohl beim Kauf von Krediten als auch bei Kreditdienstleistungen auf dem Markt an Wettbewerbsdruck mangelt, verlangen Kreditdienstleister für ihre Leistungen hohe Gebühren, und die Preise für Kredite auf den Sekundärmärkten bleiben daher niedrig. Dies vermindert für Kreditinstitute den Anreiz, sich ihres Bestands an notleidenden Krediten zu entledigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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