ErwGr. 11

DIR_2022_2380 · zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt

Es ist technisch machbar, USB Typ C als einheitlichen Ladeanschluss für die entsprechenden Kategorien oder Klassen von Funkanlagen festzulegen, zumal die Funkanlagen bereits die Voraussetzungen für die Integration dieses Anschlusses aufweisen. Die weltweit gebräuchliche USB-Typ-C-Technologie hat Eingang in die internationale Normung gefunden und wurde vom Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) in das europäische System übernommen, und zwar mit der Europäischen Norm EN IEC 62680-1-3: 2021, Schnittstellen des Universellen Seriellen Busses für Daten und Energie — Teil 1-3: Gemeinsame Bauteile — Festlegung für USB-Typ-C®-Kabel und -Steckverbinder.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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