DIR_2022_2380 · zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
USB Typ C ist eine Technologie, die bei zahlreichen Kategorien oder Klassen von Funkanlagen bereits gebräuchlich ist, da sie das Aufladen und Datenübertragungen mit sehr hoher Qualität ermöglicht. Der USB-Typ-C-Ladeanschluss kann in Kombination mit dem Ladeprotokoll USB Power Delivery bis zu 100 Watt Strom liefern und lässt daher reichlich Spielraum für die Weiterentwicklung von Schnellladelösungen, während auch der Markt für Low-End-Geräte, die keine Schnellladeoption benötigen, gut bedient werden kann. Mobiltelefone und ähnliche Funkanlagen, die Schnellladen unterstützen, können mit dem Ladeprotokoll USB Power Delivery ausgestattet sein, wie in der Europäischen Norm EN IEC 62680-1-2: 2021, Schnittstellen des Universellen Seriellen Busses für Daten und Energie — Teil 1-2: Gemeinsame Komponenten — Festlegung für die USB-Stromversorgung, beschrieben. USB-Spezifikationen werden ständig weiterentwickelt. Das USB Implementers Forum hat diesbezüglich eine aktualisierte Fassung der Festlegung für die USB-Stromversorgung entwickelt, mit der eine Leistung von bis zu 240 Watt unterstützt wird. Die Festlegung für USB Typ C ist ebenfalls angepasst worden: Die Anforderungen werden dahin gehend ausgeweitet werden, dass Anschlüsse und Kabel für Leistung von bis zu 240 Watt ausgelegt sein müssen. So können auch Funkanlagen, die eine Leistung in dieser Größenordnung benötigen, für die Aufnahme in die Liste der unter diese Richtlinie fallenden Funkanlagen in Betracht kommen.
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