ErwGr. 34

DIR_2022_2557 · über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates

Die Normung sollte in erster Linie ein marktorientierter Vorgang bleiben. Es gibt jedoch möglicherweise noch immer Situationen, in denen es sich empfiehlt, die Einhaltung bestimmter Normen zu fordern. Die Mitgliedstaaten sollten, wenn dies sinnvoll ist, die Verwendung von europäischen und internationalen Normen und technischen Spezifikationen fördern, die für die Maßnahmen zur Sicherheit und Resilienz kritischer Einrichtungen relevant sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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