ErwGr. 35

DIR_2022_2557 · über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates

Zwar sind kritische Einrichtungen in der Regel als Teil eines immer stärker verflochtenen Dienstleistungs- und Infrastrukturnetzes tätig und erbringen häufig wesentliche Dienste in mehr als einem Mitgliedstaat, doch sind einige dieser kritischen Einrichtungen für die Union und ihren Binnenmarkt von besonderer Bedeutung, da sie wesentliche Dienste für oder in sechs oder mehr Mitgliedstaaten erbringen und daher in den Genuss einer spezifischen Unterstützung auf Unionsebene kommen könnten. Daher sollten für Beratungsmissionen in Bezug auf solche kritischen Einrichtungen, die von besonderer Bedeutung für Europa sind, Vorschriften festgelegt werden. Diese Vorschriften sollten die Aufsichts- und Durchsetzungsvorschriften der vorliegenden Richtlinie unberührt lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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