ErwGr. 38

DIR_2022_2557 · über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates

Die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen sollte mit der durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 eingesetzten Kooperationsgruppe zusammenarbeiten, um einen umfassenden Rahmen für die Cyberresilienz und die nicht cyberbezogene Resilienz kritischer Einrichtungen unterstützen. Die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen und die durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 eingesetzte Kooperationsgruppe sollten einen regelmäßigen Dialog aufnehmen, um die Zusammenarbeit zwischen den gemäß der vorliegenden Richtlinie und der Richtlinie (EU) 2022/2555 zuständigen Behörden zu fördern und den Informationsaustausch insbesondere zu Themen, die für beide Gruppen von Belang sind, zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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