Art. 28 – Bewertungsbericht

DIR_2022_993 · über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten

Spätestens am 2. August 2024 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bewertungsbericht mit angesichts dieser Bewertung empfohlenen Folgemaßnahmen vor. In dem Bewertungsbericht analysiert die Kommission die Umsetzung des Systems der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Zeugnisse für Seeleute, sowie Entwicklungen in Bezug auf digitale Zeugnisse für Seeleute auf der internationalen Ebene. Die Kommission bewertet außerdem — gestützt auf die Empfehlungen der Sozialpartner — die Entwicklungen im Hinblick auf die künftige Erwägung eines europäischen Exzellenzdiploms für Seeleute.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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