ErwGr. 48

DIR_2023_2225 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

Aufgrund ihrer Krankheitsgeschichte erfahren viele Krebsüberlebende, die sich in einer langfristigen Remission befinden, beim Zugang zu Finanzdienstleistungen oft eine ungerechte Behandlung. Prämien sind für sie oft unerschwinglich hoch, obwohl sie seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten geheilt sind. Um Verbrauchern, die eine Krebserkrankung überlebt haben, gleichberechtigten Zugang zu Versicherungen im Zusammenhang mit Kreditverträgen zu verschaffen, sollten die Mitgliedstaaten verlangen, dass die Versicherungspolicen sich nicht auf personenbezogene Daten über die Diagnose onkologischer Erkrankungen der Verbraucher stützen, wenn ein angemessener Zeitraum nach Beendigung der medizinischen Behandlung dieser Verbraucher verstrichen ist. Dieser von den Mitgliedstaaten festgelegte Zeitraum sollte 15 Jahre nach Beendigung der medizinischen Behandlung des Verbrauchers nicht überschreiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2023

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