ErwGr. 49

DIR_2023_2225 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

Kreditverträge und Nebenleistungen sollten klar und transparent dargestellt werden. Es sollte nicht möglich sein, die Zustimmung des Verbrauchers zum Abschluss eines Kreditvertrags oder zum Erwerb von Nebenleistungen als gegeben anzusehen. Es sollte sich bei einer solchen Zustimmung des Verbrauchers um eine eindeutige bestätigende Handlung handeln, mit der freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich bekundet wird, dass der Verbraucher einverstanden ist. In diesem Zusammenhang sollten Stillschweigen, Untätigkeit oder vorgegebene Optionen wie etwa bereits angekreuzte Kästchen nicht als Zustimmung des Verbrauchers angesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2023

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