ErwGr. 30

DIR_2023_2413 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

Um die Akzeptanz in der Öffentlichkeit von Projekten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Beteiligung lokaler Gemeinschaften an Projekten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern. Die Bestimmungen des am 25. Juni 1998 in Aarhus unterzeichneten Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (16), insbesondere die Bestimmungen über die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten, bleiben anwendbar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2023

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