ErwGr. 40

DIR_2023_2413 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

Um das Repowering bestehender Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energie weiter zu fördern und zu beschleunigen, sollte ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für den Netzanschluss angewandt werden, wenn das Repowering nur mit einer begrenzten Steigerung der Gesamtkapazität gegenüber dem ursprünglichen Projekt verbunden ist. Das Repowering von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energie führt in unterschiedlichem Maße zur Änderung oder Erweiterung bestehender Projekte. Das Genehmigungsverfahren, einschließlich Umweltprüfungen und Überprüfung, für das Repowering von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energie sollte sich auf die potenziellen Auswirkungen beschränken, die sich aus der Änderung oder Erweiterung im Vergleich zum ursprünglichen Projekt ergeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2023

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