ErwGr. 80

DIR_2023_2413 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

Da erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs unabhängig von dem Wirtschaftszweig, in dem sie verbraucht werden, als Energie aus erneuerbaren Quellen anzurechnen sind, sollten die Regeln für die Ermittlung, ob es sich bei mit Elektrizität hergestellten Brennstoffen um erneuerbare Brennstoffe handelt, die bisher für derlei Kraftstoffe nur bei ihrem Verbrauch im Verkehr galten, unabhängig von dem Wirtschaftszweig, in dem sie verbraucht werden, auf alle erneuerbaren Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs angewandt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2023

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