ErwGr. 79

DIR_2023_2413 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

Durch die direkte Elektrifizierung von Endverbrauchswirtschaftszweigen einschließlich des Verkehrs wird die Systemeffizienz erhöht und der Übergang zu einem auf Energie aus erneuerbaren Quellen gestützten Energiesystem gefördert. Daher handelt es sich dabei per se um ein wirksames Mittel zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Es ist folglich nicht erforderlich, speziell für Elektrizität aus erneuerbaren Quellen, mit dem Elektrofahrzeuge im Verkehr versorgt werden, einen Rahmen für die Zusätzlichkeit zu schaffen. Darüber hinaus können mit Solarstrom betriebene Elektrofahrzeuge einen entscheidenden Beitrag zur Dekarbonisierung des europäischen Verkehrssektors leisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2023

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