DIR_2023_2661 · zur Änderung der Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern
K-IVS verwenden Technologien, die es Kraftfahrzeugen ermöglichen, untereinander und mit der straßenseitigen Infrastruktur einschließlich Lichtsignalanlagen zu kommunizieren. Bei K-IVS-Diensten handelt es sich um eine Kategorie von IVS-Diensten, denen eine offene Architektur zugrunde liegt, die vielseitige („many-to-many“) oder gleichberechtigte („peer-to-peer“) Verbindungen zwischen den K-IVS-Stationen ermöglicht. Dies bedeutet, dass alle K-IVS-Stationen Nachrichten sicher untereinander austauschen sollten, und nicht darauf beschränkt sein sollten, Nachrichten nur mit vorab definierten Stationen auszutauschen. Für die meisten Dienste ist es erforderlich, die Authentizität und Integrität von K-IVS-Nachrichten, die Informationen wie Position, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung enthalten, zu gewährleisten. Aus diesem Grund sollte ein gemeinsames europäisches Vertrauensmodell für K-IVS geschaffen werden, um eine Vertrauensbasis für alle K-IVS-Stationen unabhängig von den verwendeten Kommunikationstechnologien herzustellen. Dieses Vertrauensmodell sollte in Form einer Regelung für die Nutzung einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) umgesetzt werden. Die oberste Ebene dieser PKI sollte die europäische Liste vertrauenswürdiger Zertifikate (European Certificate Trust List, ECTL) sein, die aus Einträgen aller vertrauenswürdigen Wurzelzertifizierungsstellen in Europa besteht. Damit dieses K-IVS-Vertrauensmodell reibungslos funktionieren kann, sollten bestimmte Aufgaben auf zentraler Ebene wahrgenommen werden. Die Kommission sollte sicherstellen, dass diese wesentlichen Aufgaben ausgeführt werden, insbesondere in Bezug auf die Rolle i) der für die K-IVS-Zertifikatsregelung zuständigen Organisation bei der Verwaltung der K-IVS-Zertifikatsregelung und der Zulassung von PKI, ii) des Trust List Managers bei der Erstellung und Aktualisierung der ECTL sowie — im Rahmen seiner regulären Tätigkeiten — bei der Berichterstattung an die für die K-IVS-Zertifikatsregelung zuständige Behörde in Bezug auf den insgesamt sicheren Betrieb des K-IVS-Vertrauensmodells und iii) der K-IVS-Kontaktstelle bei der Abwicklung sämtlicher Kommunikation mit den Verantwortlichen von Wurzelzertifizierungsstellen und der Veröffentlichung des Public-Key-Zertifikats des Trust List Managers und der ECTL. Zurzeit stellt die Kommission auch sicher, dass die europäische Wurzelzertifizierungsstelle ihre Aufgabe erfüllt. Diese Stelle kann gegebenenfalls beibehalten werden, beispielsweise zur Unterstützung von Migrationsplänen für den Fall, dass eine andere Wurzelzertifizierungsstelle kompromittiert ist.
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