ErwGr. 30

DIR_2023_2673 · zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG

Alle vorvertraglichen Informationen sollten auf einem dauerhaften Datenträger in einem lesbaren Format zur Verfügung gestellt werden und für den Verbraucher leicht verständlich sein. Ein Format gilt als lesbar, wenn Schriftzeichen in lesbarer Größe und in Farben verwendet werden, die die Verständlichkeit der Informationen nicht beeinträchtigen, auch wenn das Dokument in Schwarz-Weiß vorgelegt, gedruckt oder fotokopiert wird. Außerdem sollten übermäßig lange und komplizierte Beschreibungen, Kleindruck und eine übermäßige Verwendung von Hyperlinks so weit wie möglich vermieden werden, da sie Verbrauchern das Verständnis erschweren. Können die Informationen aufgrund des vom Verbraucher gewählten Mediums nicht vor Abschluss des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden, so sollten sie unverzüglich nach Vertragsabschluss bereitgestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2023

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