ErwGr. 33

DIR_2023_2673 · zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG

Eine weitere Möglichkeit, vorvertragliche Informationen auf elektronischem Wege bereitzustellen, ist das Konzept des „Inhaltsverzeichnisses“ mit erweiterbaren Überschriften. Auf der obersten Ebene könnten die Verbraucher die Hauptthemen finden, von denen jedes durch Anklicken erweitert werden kann, sodass die Verbraucher zu einer detaillierteren Darstellung der relevanten Informationen geleitet werden. Auf diese Weise findet der Verbraucher alle erforderlichen Informationen an einem Ort und behält gleichzeitig die Kontrolle darüber, was er wann überprüft. Der Verbraucher sollte die Möglichkeit haben, das gesamte vorvertragliche Informationsdokument herunterzuladen und es als eigenständiges Dokument zu speichern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2023

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