Bis Juli 2026 sollte die Kommission auch die Durchführbarkeit einer Aufnahme von Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen in das EU-EHS bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht erstatten, auch im Hinblick auf ihre Aufnahme ab 2028 und eine Bewertung vorlegen, ob einem Mitgliedstaat die Möglichkeit zustehen müsste, bis Ende Dezember 2030 auszusteigen, wobei die Bedeutung aller Sektoren, die zur Verringerung der Emissionen beitragen, zu berücksichtigen ist. Die Aufnahme von Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen in das EU-EHS würde zur Kreislaufwirtschaft beitragen, indem ein Anreiz für das Recycling, die Wiederverwendung und die Reparatur von Produkten geschaffen wird, und gleichzeitig einen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Dekarbonisierung leisten. Durch die Aufnahme von Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen würden die Anreize für eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung im Einklang mit der Abfallhierarchie verstärkt und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Regionen geschaffen, die die Verbrennung von Siedlungsabfällen in den Anwendungsbereich des EU-EHS aufgenommen haben.
Um zu verhindern, dass Abfälle von Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen auf Deponien in der Union umgelenkt werden, die Methanemissionen verursachen, und um zu verhindern, dass Abfälle in Drittländer exportiert werden, was negative Auswirkungen auf die Umwelt haben kann, sollte die Kommission in ihrem Bericht die potenzielle Umlenkung von Abfall auf die Entsorgung in Deponien in der Union sowie Abfallexporte in Drittländer berücksichtigen. Die Kommission sollte auch die Auswirkungen auf den Binnenmarkt, mögliche Wettbewerbsverzerrungen, die Umweltintegrität, die Angleichung an die Ziele der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (31) sowie die Robustheit und Genauigkeit bei der Überwachung und Berechnung der Emissionen berücksichtigen. Angesichts der Methanemissionen aus der Ablagerung von Abfällen auf Deponien und zur Vermeidung ungleicher Wettbewerbsbedingungen sollte die Kommission bei der Bewertung der Durchführbarkeit der Aufnahme von Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen in das EU-EHS auch die Möglichkeit prüfen, weitere Abfallbewirtschaftungsverfahren, z. B. Verfahren im Zusammenhang mit Abfalldeponien, der Vergärung, der Kompostierung und der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung, in das EU-EHS aufzunehmen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024
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