ErwGr. 15

DIR_2024_1174 · zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Die Richtlinie 2014/59/EU und die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 sollten daher entsprechend geändert werden —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2024

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